Rundfunkbeitrag ist weitgehend mit Grundgesetz vereinbar
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Das Bundesverfassungsgericht hat den „Rundfunkbeitrag“, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden, in weiten Teilen bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den „Rundfunkbeitrag“, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden, in weiten Teilen bestätigt.